Montag, 26. Mai 2014

Es reißt nicht ab ..

.. nachdem wir am Samstag endlich unsere heiß-ersehnte Baugenehmigung erhalten haben, dürfen wir nun nachwievor nicht bauen. Zwar wurde die Baugenehmigung nun erteilt, jedoch mit dem Vermerk, dass "mit den Bauarbeiten nicht begonnen werden darf". Es fehlt nun die Baufreigabe.

Wir kommen uns ein bisschen vor wie Asterix, der im Film "Asterix erobert Rom" ins "Haus das Verrückte macht" geschickt wird, um den Passierschein A38 zu erhalten (wer es nicht kennt: bitte hier nach-schauen!!).

Bei uns fehlen nun Prüfberichte laut dem §66 BbgBO was hoffentlich lediglich der Prüfbericht des Prüfstatikers ist (den man nur im Land Brandenburg benötigt). Dieser Bericht ist uns am Freitag zugegangen, scheint sich also mit der Erteilung der Baugenehmigung überschnitten zu haben. Wir gehen davon aus, dass dieser heute am Montag beim Bauamt auf dem Tisch liegt und werden uns dort morgen tel. erkundigen, ob nun alle Unterlagen vorhanden sind.

Falls dem so ist, kann uns das Bauamt - natürlich per Bescheid - eine Baufreigabe erteilen. Danach dürfen wir dann unseren Bau schriftlich - mind. 1 Woche vor tatsächlichem Baubeginn - anzeigen. Danach - so unsere Hoffnung - dürfen wir dann irgendwann auch mal anfangen zu bauen. Mehr Bürokratie geht nun wirklich nicht ... es sei denn man braucht demnächst doch noch den Passierschein A38 ;-)

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