.. nachdem wir am Samstag endlich unsere heiß-ersehnte Baugenehmigung erhalten haben, dürfen wir nun nachwievor nicht bauen. Zwar wurde die Baugenehmigung nun erteilt, jedoch mit dem Vermerk, dass "mit den Bauarbeiten nicht begonnen werden darf". Es fehlt nun die Baufreigabe.
Wir kommen uns ein bisschen vor wie Asterix, der im Film "Asterix erobert Rom" ins "Haus das Verrückte macht" geschickt wird, um den Passierschein A38 zu erhalten (wer es nicht kennt: bitte hier nach-schauen!!).
Bei uns fehlen nun Prüfberichte laut dem §66 BbgBO was hoffentlich lediglich der Prüfbericht des Prüfstatikers ist (den man nur im Land Brandenburg benötigt). Dieser Bericht ist uns am Freitag zugegangen, scheint sich also mit der Erteilung der Baugenehmigung überschnitten zu haben. Wir gehen davon aus, dass dieser heute am Montag beim Bauamt auf dem Tisch liegt und werden uns dort morgen tel. erkundigen, ob nun alle Unterlagen vorhanden sind.
Falls dem so ist, kann uns das Bauamt - natürlich per Bescheid - eine Baufreigabe erteilen. Danach dürfen wir dann unseren Bau schriftlich - mind. 1 Woche vor tatsächlichem Baubeginn - anzeigen. Danach - so unsere Hoffnung - dürfen wir dann irgendwann auch mal anfangen zu bauen. Mehr Bürokratie geht nun wirklich nicht ... es sei denn man braucht demnächst doch noch den Passierschein A38 ;-)
Bautagebuch für ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage südlich von Potsdam mit Fa. Fandrich Massivhaus
Montag, 26. Mai 2014
Freitag, 23. Mai 2014
Besuch im Kaminstudio (+ Abzugshaube)
Inzwischen waren wir auch 2x im Kaminstudio - erneut auf Empfehlung - langsam wird uns das schon unheimlich ;) [Wink an Dennis und Tina]
Wir wussten nach Blättern einiger Kataloge jedoch schon in etwa was wir wollten (Kaminofen rund oder oval, heller Stein) und nach Aussage eines Kaminbauers wurde uns die dt. Firma Drooff empfohlen. Nach Stöbern auf deren Webseite haben wir uns relativ schnell auf den Drooff Aprica eingeschossen. Dieser Stand u.a. als Ausstellungsstück vor Ort - in unserer Wunschvariante "Portstone":
Leider gab es auch hier wieder etliches zu Telefonieren. Bereits beim ersten Termin wurde darauf hingewiesen, dass eventuell die Tür zwischen Wohnzimmer und Diele in der Nähe des Aufstellortes zu nah am Kamin sein könnte. Nach einer Zeichnung des Kaminstudios bestätigte sich der erste Verdacht diesbezüglich. Da der Hersteller den Abstand nach vorn mit 100cm angibt und der Öffnungswinkel für diesen Abstand (in etwa Öffnungswinkel der Tür) Ermessensspielraum des Schornsteinfergermeisters ist, gab es hier Handlungsbedarf. Nach dem Durchspielen etlicher Varianten haben wir uns dafür entschieden, bei einer Tür die Öffnungsrichtung zu ändern und die andere Tür um etwa 15 cm zu verschieben. Dies wurde auch vorab mit dem zuständigen Bezirksschonsteinfegermeister telefonisch abgesprochen.
Das Resultat ist nun, dass die Eingangstür zum Wohnzimmer in die Diele öffnet und das Türblatt dort, wenn geöffnet, quasi unter der Treppe steht. Damit konnten wir uns inzwischen arrangieren. Vorteil ist in dem Falle auch, dass die Tür später nicht im Wohnzimmer steht und dort keinen Platz wegnimmt. Die Küchentür musste um ca. 15 cm vom Schornstein weg in Richtung Fenster verschoben werden, damit sie sich überhaupt 90° öffnen lässt. Das Ergebnis sieht dann so aus:
Weiterhin gab es viele Telefonate und Abstimmungen bzgl. unserer Sicherheitsvorkehrungen für den uneingeschränkten Betrieb des Kamins. Da wir in der Küche (Raum nebenan) eine Dunstabzugshaube mit Abluft nach außen haben wollen, muss hier eine Abluftsteuerung installiert werden. Von den verschiedenen Möglichkeiten die es dort gibt, haben wir uns für ein Modell [AS-6030 der Firma Protector GmbH] entschieden, welches das Steuermodul in die Haube integriert, ein Fenster und zusätzlich das Rauchrohr des Kamins mit einem Temperatursensor überwacht. Diese Variante hat gleich 2 Vorteile ggü. der Standardvariante (Schaltmodul vor Abzugshaube, nur Fenstersensor):
1. muss nicht immer das Fenster geöffnet werden, wenn die Haube in Betrieb genommen wird, sondern lediglich dann, wenn der Kamin an ist.
2. kann das Licht der Dunstabzugshaube weiterhin verwendet werden, wenn bespielsweise der Kamin an, das Fenster aber geschlossen ist.
Leider gab es sowohl im Küchen- als auch im Kaminstudio viel Erklärungsbedarf und etliche Telefonate waren notwendig um die Funktion des Moduls zu erklären und den Einbau abzustimmen. Baut man das Modul selbst in die Haube ein, so verliert man dort die Garantieansprüche. Letztendlich aber hat sich durch unsere hartnäckigen Nachfragen beim Haubenhersteller ein Mitarbeiter gefunden, der sich mit dem Modul beschäftigt und eine mögliche Vorrüstungsmöglichkeit bestätigt hat :-) :-) :-)
Unsere Wunschhaube ist die "kopffreie" Vento III von Refsta in weiß:
Nachtag:
Inzwischen hat uns der freundliche Mitarbeiter beim Haubenhersteller Refsta sogar bestätigt, dass wir später nach entfernen des Filters an das Schaltmodul rankommen um beispielsweise einen Test durchzuführen oder einen neuen Sensor zu koppeln. Weiterhin hat er uns angeboten die dazugehörigen Sensoren (Fensteröffnung, Temperatur Rauchrohr) vorab an Refsta zu senden um einen vollständigen Funktionstest noch beim Hersteller vor dem Ausliefern der Haube durchführen zu können - suuuper Service!! :-)
Wir wussten nach Blättern einiger Kataloge jedoch schon in etwa was wir wollten (Kaminofen rund oder oval, heller Stein) und nach Aussage eines Kaminbauers wurde uns die dt. Firma Drooff empfohlen. Nach Stöbern auf deren Webseite haben wir uns relativ schnell auf den Drooff Aprica eingeschossen. Dieser Stand u.a. als Ausstellungsstück vor Ort - in unserer Wunschvariante "Portstone":
Leider gab es auch hier wieder etliches zu Telefonieren. Bereits beim ersten Termin wurde darauf hingewiesen, dass eventuell die Tür zwischen Wohnzimmer und Diele in der Nähe des Aufstellortes zu nah am Kamin sein könnte. Nach einer Zeichnung des Kaminstudios bestätigte sich der erste Verdacht diesbezüglich. Da der Hersteller den Abstand nach vorn mit 100cm angibt und der Öffnungswinkel für diesen Abstand (in etwa Öffnungswinkel der Tür) Ermessensspielraum des Schornsteinfergermeisters ist, gab es hier Handlungsbedarf. Nach dem Durchspielen etlicher Varianten haben wir uns dafür entschieden, bei einer Tür die Öffnungsrichtung zu ändern und die andere Tür um etwa 15 cm zu verschieben. Dies wurde auch vorab mit dem zuständigen Bezirksschonsteinfegermeister telefonisch abgesprochen.
Das Resultat ist nun, dass die Eingangstür zum Wohnzimmer in die Diele öffnet und das Türblatt dort, wenn geöffnet, quasi unter der Treppe steht. Damit konnten wir uns inzwischen arrangieren. Vorteil ist in dem Falle auch, dass die Tür später nicht im Wohnzimmer steht und dort keinen Platz wegnimmt. Die Küchentür musste um ca. 15 cm vom Schornstein weg in Richtung Fenster verschoben werden, damit sie sich überhaupt 90° öffnen lässt. Das Ergebnis sieht dann so aus:
Weiterhin gab es viele Telefonate und Abstimmungen bzgl. unserer Sicherheitsvorkehrungen für den uneingeschränkten Betrieb des Kamins. Da wir in der Küche (Raum nebenan) eine Dunstabzugshaube mit Abluft nach außen haben wollen, muss hier eine Abluftsteuerung installiert werden. Von den verschiedenen Möglichkeiten die es dort gibt, haben wir uns für ein Modell [AS-6030 der Firma Protector GmbH] entschieden, welches das Steuermodul in die Haube integriert, ein Fenster und zusätzlich das Rauchrohr des Kamins mit einem Temperatursensor überwacht. Diese Variante hat gleich 2 Vorteile ggü. der Standardvariante (Schaltmodul vor Abzugshaube, nur Fenstersensor):
1. muss nicht immer das Fenster geöffnet werden, wenn die Haube in Betrieb genommen wird, sondern lediglich dann, wenn der Kamin an ist.
2. kann das Licht der Dunstabzugshaube weiterhin verwendet werden, wenn bespielsweise der Kamin an, das Fenster aber geschlossen ist.
Leider gab es sowohl im Küchen- als auch im Kaminstudio viel Erklärungsbedarf und etliche Telefonate waren notwendig um die Funktion des Moduls zu erklären und den Einbau abzustimmen. Baut man das Modul selbst in die Haube ein, so verliert man dort die Garantieansprüche. Letztendlich aber hat sich durch unsere hartnäckigen Nachfragen beim Haubenhersteller ein Mitarbeiter gefunden, der sich mit dem Modul beschäftigt und eine mögliche Vorrüstungsmöglichkeit bestätigt hat :-) :-) :-)
Unsere Wunschhaube ist die "kopffreie" Vento III von Refsta in weiß:
Nachtag:
Inzwischen hat uns der freundliche Mitarbeiter beim Haubenhersteller Refsta sogar bestätigt, dass wir später nach entfernen des Filters an das Schaltmodul rankommen um beispielsweise einen Test durchzuführen oder einen neuen Sensor zu koppeln. Weiterhin hat er uns angeboten die dazugehörigen Sensoren (Fensteröffnung, Temperatur Rauchrohr) vorab an Refsta zu senden um einen vollständigen Funktionstest noch beim Hersteller vor dem Ausliefern der Haube durchführen zu können - suuuper Service!! :-)
Küchenplanung
Die inzwischen verstrichene Zeit haben wir u.a. dafür genutzt, unsere Küche zu planen. Auf Empfehlung waren wir im Küchentudio 123-Küchen in Potsdam. Da wir beim ersten Mal ohne Termin (zu kurzfristig) dort aufgeschlagen sind, hatte man leider nur begrenzt Zeit für uns. Nichtsdestotrotz fragte man höflich nach unserem Anliegen und bat zumindest an, unsere Eckdaten aufzunehmen. Wir hatten die Idee grob besprochen, den Grundriss in Kopie dort gelassen und uns über Fronten etc. unterhalten.
Die eigentliche Planung übernahm das Küchenstudio dann in Eigenregie und wir sollten diese beim nächsten Termin besprechen - das Klang gut! Bereits am nächsten Tag hatten wir unverhofft eine Mail mit einem ersten Entwurf. In einem kurzen Telefonat wurde uns mitgeteilt, dass wir dort mal reinschauen sollen um evtl. ein erstes Feedback geben zu können. Gesagt - getan. Auf den ersten Blick gab es nicht viel zu sagen, außer "Ja, das passt!!"
Wir waren wirklich überrascht und von der Planung sehr angetan. Bei einem nächsten Termin haben wir dann die Planung im Detail durchgesprochen, hier und da ein paar Kleinigkeiten geändert, Ausstattungsmerkmale festgehalten, die Geräteliste durchgesprochen und nochmal die Front geändert.
Anschließend hatten wir den fertigen Planungsentwurf als Ausdruck mitbekommen und kurz darauf erneut per Mail erhalten - super Service!! So konnten wir uns in Ruhe mit der Planung befassen und kamen schnell zu der Ansicht, dass es bei der Küche nicht mehr viel zu ändern geben wird.
Wir haben das angedeutete "U" im Entwurf der Architektin für die Küche übernommen, da sich der Raum wirklich dafür anbietet. Auf einer Seite steht also das "U" mit Arbeitsfläche + Tresen (da wir eine kleine Frühstücksmöglichkeit haben wollten), auf der anderen Seite ein Küchenblock mit 3 x 60er Schränken.
Bei der Front wollten wir im Hinblick auf den bald anstehenden Nachwuchs etwas unempfindliches. Es sollte jedoch ein heller, freundlicher (und gemütlicher) Farbton sein. Wir haben uns schnell auf einen hellen Holzton eingeschossen, hatten jedoch Mühe, das richtige Muster zu finden, da die Details der einzelnen Fronten doch sehr variierten.
Schließlich haben wir die Arbeitsplatte nochmal geändert und sehr lange über die Abzugshaube gesprochen - dazu an einer anderen Stelle mal mehr.
Das Ganze sieht dann so aus:
Nachtrag:
Unsere Küche ist eine Häcker Küche. Die Oberfläche ist Akazie hell, wobei die Arbeitsplatte Akazie grau ist.
Nachtrag 2 :
Hier wie versprochen die Bilder von Arbeitsplatte sowie Front (bei Kunstlicht):
Die eigentliche Planung übernahm das Küchenstudio dann in Eigenregie und wir sollten diese beim nächsten Termin besprechen - das Klang gut! Bereits am nächsten Tag hatten wir unverhofft eine Mail mit einem ersten Entwurf. In einem kurzen Telefonat wurde uns mitgeteilt, dass wir dort mal reinschauen sollen um evtl. ein erstes Feedback geben zu können. Gesagt - getan. Auf den ersten Blick gab es nicht viel zu sagen, außer "Ja, das passt!!"
Wir waren wirklich überrascht und von der Planung sehr angetan. Bei einem nächsten Termin haben wir dann die Planung im Detail durchgesprochen, hier und da ein paar Kleinigkeiten geändert, Ausstattungsmerkmale festgehalten, die Geräteliste durchgesprochen und nochmal die Front geändert.
Anschließend hatten wir den fertigen Planungsentwurf als Ausdruck mitbekommen und kurz darauf erneut per Mail erhalten - super Service!! So konnten wir uns in Ruhe mit der Planung befassen und kamen schnell zu der Ansicht, dass es bei der Küche nicht mehr viel zu ändern geben wird.
Wir haben das angedeutete "U" im Entwurf der Architektin für die Küche übernommen, da sich der Raum wirklich dafür anbietet. Auf einer Seite steht also das "U" mit Arbeitsfläche + Tresen (da wir eine kleine Frühstücksmöglichkeit haben wollten), auf der anderen Seite ein Küchenblock mit 3 x 60er Schränken.
Bei der Front wollten wir im Hinblick auf den bald anstehenden Nachwuchs etwas unempfindliches. Es sollte jedoch ein heller, freundlicher (und gemütlicher) Farbton sein. Wir haben uns schnell auf einen hellen Holzton eingeschossen, hatten jedoch Mühe, das richtige Muster zu finden, da die Details der einzelnen Fronten doch sehr variierten.
Schließlich haben wir die Arbeitsplatte nochmal geändert und sehr lange über die Abzugshaube gesprochen - dazu an einer anderen Stelle mal mehr.
Das Ganze sieht dann so aus:
Nachtrag:
Unsere Küche ist eine Häcker Küche. Die Oberfläche ist Akazie hell, wobei die Arbeitsplatte Akazie grau ist.
Nachtrag 2 :
Hier wie versprochen die Bilder von Arbeitsplatte sowie Front (bei Kunstlicht):
Telefonat um Telefonat ...
...kämpft man sich voran...
In letzter Zeit war es hier ziemlich ruhig. Das lag jedoch daran, dass auf der Baustelle selbst nicht viel passiert ist. Grund dafür ist immer noch unsere fehlende Baugenehmigung. Nachdem wir unseren Bauantrag gestellt hatten, wurde uns der Eingang am 1.4. bestätigt. Fröhlich waren wir auf eine 4-wöchige Frist bis 1.5. eingestellt.
Nach unserem Besuch im Bauamt am 15.4. (gemeinsam mit Frau Troge sowie Herrn Fandrich, siehe Beitrag) mussten wir nun auf die Baugenehmigung der Straße warten. Diese steht nach wie vor aus. Seit Mitte April heißt es, dass eine Stellungnahme der Straßenverkehrsbehörde in Werder fehlt um bei der Straße weiter verfahren zu können. Bisher haben wir uns 2x telefonisch beim Bauamt erkundigt, wie der aktuelle Stand ist - woraufhin das Bauamt bei der Straßenverkehrsbehörde angefragt hat. Leider ohne Erfolg.
Am 6.5. wurde uns nun zuletzt gesagt, dass es noch "maximal 2 Wochen dauern" würde und wir uns solange noch gedulden müssten. Das haben wir getan und am 20.5. erneut telefonisch angefragt. Der Stand war jedoch unverändert. Auch in unserem mittlerweile endlich freigeschaltetem Online-Zugang zum Bauantrag war weit und breit nichts von einer Genehmigung zu lesen. Nachdem wir am Telefon etwas nachgehakt haben, wurde uns zumindest zugesichert, dass sich das Bauamt erneut bei der Straßenverkehrsbehörde nach der fehlenden Stellungnahme erkundigt. Eine Stunde später durften wir dann erneut anrufen und erfuhren nach nochmaligem Nachfragen, dass die Stellungnahme demnächst kommt, diese jedoch nicht gänzlich positiv ausfällt. So wurde u.a. bemängelt, dass auf der Straße "Begegnungsverkehr nicht uneingeschränkt möglich wäre". Bitte was? Es ginge wohl darum, dass die Fahrbahn zu schmal ist, so dass 2 Fahrzeuge nicht aneinder vorbeifahren könnten, was uns nicht ganz klar ist, da wir dies schon mehrfach vor Ort gemacht haben.
Der zuständige Sachbearbeiter im Straßenverkehrsamt war am Dienstagnachmittag (einziger Tag in der Woche mit Sprechzeit) per Telefon jedoch nicht erreichbar. Unsere Nerven lagen an diesem Abend blank. :-/
Am nächsten Tag jedoch haben wir ihn schließlich telefonisch erreicht und eine kuriose Aussage bekommen. Kurz darauf hatten wir seine Vorgesetzte am Telefon, welche uns eher Positives zu verkünden hatte. Zwar gäbe es definitiv Auflagen bzgl. der Straße, jedoch besteht kein Problem bzgl. des Ausweichens zweier Fahrzeuge, da ja z.B. auf die Grundstückseinfahrten ausgewichen werden könne. Jawoll - so sehen wir das auch! Weitere Einschränkungen oder Auflagen wurden an das Bauamt mitgeteilt, so dass wir uns dort wieder erkundigen mussten. Also auf zum nächsten Telefonat!!
Vom Bauamt wurde uns anschließend - müüüühsam und nur nach mehrfacher Nachfrage - mitgeteilt, dass für die Straße z.B. ein Tempo-30-Schild zu beantragen wäre, der Durchgangsverkehr für LKW gesperrt werden solle und das evtl. noch nicht fertiggestellte Stück am Ende der Straße noch fertig gepflastert werden müsse. Dies seien, so die Aussage des Bauamtes allerdings Dinge, die angabegemäß nicht uns, sondern die Straßenerbauer, d.h. die Verkäufer des Grundstücks und der Straße betreffen. Nach erneutem Nachfragen haben wir uns das auch bestätigen lassen und haben schließlich den Satz zu hören bekommen, dass "wir Ihnen nun eine Baugenehmigung schriftlich zukommen lassen". Man musste schon genau hinhören, da es in einem Nebensatz fiel.
Mittlerweile ist dies auch online eingetragen und wir haben endlich wieder die Situation, dass wir ernsthaft auf Post warten können (was wir in den letzten 7 Wochen leider vergeblich gemacht haben).
In letzter Zeit war es hier ziemlich ruhig. Das lag jedoch daran, dass auf der Baustelle selbst nicht viel passiert ist. Grund dafür ist immer noch unsere fehlende Baugenehmigung. Nachdem wir unseren Bauantrag gestellt hatten, wurde uns der Eingang am 1.4. bestätigt. Fröhlich waren wir auf eine 4-wöchige Frist bis 1.5. eingestellt.
Nach unserem Besuch im Bauamt am 15.4. (gemeinsam mit Frau Troge sowie Herrn Fandrich, siehe Beitrag) mussten wir nun auf die Baugenehmigung der Straße warten. Diese steht nach wie vor aus. Seit Mitte April heißt es, dass eine Stellungnahme der Straßenverkehrsbehörde in Werder fehlt um bei der Straße weiter verfahren zu können. Bisher haben wir uns 2x telefonisch beim Bauamt erkundigt, wie der aktuelle Stand ist - woraufhin das Bauamt bei der Straßenverkehrsbehörde angefragt hat. Leider ohne Erfolg.
Am 6.5. wurde uns nun zuletzt gesagt, dass es noch "maximal 2 Wochen dauern" würde und wir uns solange noch gedulden müssten. Das haben wir getan und am 20.5. erneut telefonisch angefragt. Der Stand war jedoch unverändert. Auch in unserem mittlerweile endlich freigeschaltetem Online-Zugang zum Bauantrag war weit und breit nichts von einer Genehmigung zu lesen. Nachdem wir am Telefon etwas nachgehakt haben, wurde uns zumindest zugesichert, dass sich das Bauamt erneut bei der Straßenverkehrsbehörde nach der fehlenden Stellungnahme erkundigt. Eine Stunde später durften wir dann erneut anrufen und erfuhren nach nochmaligem Nachfragen, dass die Stellungnahme demnächst kommt, diese jedoch nicht gänzlich positiv ausfällt. So wurde u.a. bemängelt, dass auf der Straße "Begegnungsverkehr nicht uneingeschränkt möglich wäre". Bitte was? Es ginge wohl darum, dass die Fahrbahn zu schmal ist, so dass 2 Fahrzeuge nicht aneinder vorbeifahren könnten, was uns nicht ganz klar ist, da wir dies schon mehrfach vor Ort gemacht haben.
Der zuständige Sachbearbeiter im Straßenverkehrsamt war am Dienstagnachmittag (einziger Tag in der Woche mit Sprechzeit) per Telefon jedoch nicht erreichbar. Unsere Nerven lagen an diesem Abend blank. :-/
Am nächsten Tag jedoch haben wir ihn schließlich telefonisch erreicht und eine kuriose Aussage bekommen. Kurz darauf hatten wir seine Vorgesetzte am Telefon, welche uns eher Positives zu verkünden hatte. Zwar gäbe es definitiv Auflagen bzgl. der Straße, jedoch besteht kein Problem bzgl. des Ausweichens zweier Fahrzeuge, da ja z.B. auf die Grundstückseinfahrten ausgewichen werden könne. Jawoll - so sehen wir das auch! Weitere Einschränkungen oder Auflagen wurden an das Bauamt mitgeteilt, so dass wir uns dort wieder erkundigen mussten. Also auf zum nächsten Telefonat!!
Vom Bauamt wurde uns anschließend - müüüühsam und nur nach mehrfacher Nachfrage - mitgeteilt, dass für die Straße z.B. ein Tempo-30-Schild zu beantragen wäre, der Durchgangsverkehr für LKW gesperrt werden solle und das evtl. noch nicht fertiggestellte Stück am Ende der Straße noch fertig gepflastert werden müsse. Dies seien, so die Aussage des Bauamtes allerdings Dinge, die angabegemäß nicht uns, sondern die Straßenerbauer, d.h. die Verkäufer des Grundstücks und der Straße betreffen. Nach erneutem Nachfragen haben wir uns das auch bestätigen lassen und haben schließlich den Satz zu hören bekommen, dass "wir Ihnen nun eine Baugenehmigung schriftlich zukommen lassen". Man musste schon genau hinhören, da es in einem Nebensatz fiel.
Mittlerweile ist dies auch online eingetragen und wir haben endlich wieder die Situation, dass wir ernsthaft auf Post warten können (was wir in den letzten 7 Wochen leider vergeblich gemacht haben).
Dienstag, 22. April 2014
Baustellenschild steht
Am Wochenende waren wir das erste Mal mit Mario's Mutti das Grundstück besichtigen. Auf dem anschließenden Weg zu den Schwiegereltern kam uns wenige Kilometer weiter unser Bauträger des Vertrauens, Herr Fandrich, entgegen gefahren. Meine Frau erkannte sofort sein Auto und nach einem kurzen Telefonat stellte sich heraus, dass Herr Fandrich auf dem Weg zu unserem Grundstück war, um das lang ersehnte Baustellenschild aufzubauen. Hier ein frisches Beweisfoto: :-)
Nun kann's hoffentlich bald losgehen. Derzeit warten wir noch auf die nachträgliche Baugenehmigung der bereits vorhandenen Privatstraße, um dann hoffentlich zeitnah auch unsere Baugenehmigung in den Händen halten zu können. Die Baufinanzierung hatten wir am Gründonnerstag bereits zugesagt.
Nun kann's hoffentlich bald losgehen. Derzeit warten wir noch auf die nachträgliche Baugenehmigung der bereits vorhandenen Privatstraße, um dann hoffentlich zeitnah auch unsere Baugenehmigung in den Händen halten zu können. Die Baufinanzierung hatten wir am Gründonnerstag bereits zugesagt.
Donnerstag, 10. April 2014
Ist der Traum vom Haus etwa schon vor Baubeginn zum Scheitern verurteilt?
Donnerstag [10.04.2014]
Nachdem wir letzte Woche nach Abgabe des Bauantrages sowie Abschließen der Versicherungen guter Dinge waren, sieht die Welt seit Dienstag wieder ganz anders aus. An diesem Tag wollten wir unseren Kaufpreis für das Grundstück überweisen sowie die Finanzierung bei der Bank fest machen. Kurz vor Feierabend erhielten wir einen Anruf von unserer Architektin Frau Troge, die sich danach erkundigte, ob wir unsere Post schon gelesen hätten. Da wir noch auf Arbeit waren, war dies nicht der Fall. Frau Troge klärte uns auf, dass das Bauamt uns den Eingang unseres Antrages zwar bestätigt hatte, die Weiterbearbeitung und damit verbunden auch die Erteilung einer Baugenehmigung jedoch von der Beseitigung 4 festgestellter Mängel abhängig macht.
Konkret handelt es sich dabei um folgende Punkte:
1.) das Aufzeigen der Anbindung des Grundstücks an eine öffentliche Verkehrsfläche
-- Dies kann der Vermesser durch Änderungen im Lageplan deutlich machen. Frau Troge hat hier schnell gehandelt und nach einer Lösung gesucht. Wir hoffen, dass das Bauamt dies auch so akzeptieren wird.
2.) den Nachweis des Miteigentums an der Privatstraße erbringen
-- Auch dies können wir durch Vorlage des Grundstückskaufvertrages in Kopie sowie des Anschreibens vom Notar an das Grundbuchamt nachweisen. Nach mündlicher Auskunft sollte dem Bauamt dies genügen.
3.) Nachweis einer Wendemöglichkeit für die Feuerwehr, da unser Haus mehr als 50 m von einer öffentlichen Fläche entfernt liege.
-- bitte was? Wir waren ratlos! Nachgefragt und uns belesen haben wir dann erfahren, dass eine Wendemöglichkeit für die Feuerwehr hätte im Lageplan nachgewiesen werden müssen, da die Straße vom Bauamt als Sackgasse aufgefasst wurde. Laut genehmigtem B-Plan ist keine Wendemöglichkeit vorgesehen, da die Straße keine Sackgasse ist.
Die Lösung könnte (und wird hoffentlich) jetzt so aussehen, dass der Vermesser kenntlich macht, dass es sich nicht um eine Sackgasse handelt. Weiterhin werden die Verkäufer für das hinter dem Bauareal angrenzende Grundstück (deren Eigentümer sie ebenfalls sind) ein Feuerwehrzufahrtsrecht für den Landkreis eintragen lassen. Damit kann und darf die Feuerwehr von einer zur anderen öffentlichen Straße durchfahren und es wird keine Wendemöglichkeit benötigt. Es ist jedoch Wahnsinn, wie viele Telefonate hier geführt werden mussten um dies - zeitnah - in die Wege zu leiten.
4.) eine Baugenehmigung für die Straße in Kopie ausgehändigt werden soll.
-- wieder Ratlosigkeit auf unserer Seite! Die Straße ist seit Monaten(!) fertiggestellt, inkl. Erschließung mit Wasser, Abwasser, Strom, Gas und Telekom. Nach unzähligen Telefonaten haben wir inzwischen Kontakt zum Planungsbüro aufbauen können, welches den Straßenbau damals betreute. Da die Straße eine Privatstraße ist, müsste eigentlich keine Baugehmigung beantragt werden. Jedoch ist die Fahrbahn breiter als 4 m, so dass eine Baugenehmigung hätte beantragt werden müssen, was jedoch zu dieser Zeit versäumt wurde.
Uns wurde für die Ausräumung der o.g. Mängel eine Frist von ganzen 7(!) Werktagen als letzte(!) Frist gesetzt. Ganz zu schweigen davon, dass der Termin des Fristablaufs auf den Ostermontag fällt. Dass davor noch der Karfreitag kommt, der ebenso ein Feiertag ist, müssen wir ja nicht erwähnen. Wir standen danach erst einmal unter Schock.
Der Knüller war jedoch, dass bereits 2 Bauvorhaben im gleichen B-Plan-Gebiet im Gange sind und wir als Nummer 3 im Bunde nun auf einmal Nachweise bringen sollen, die das Bauamt vorher nicht geprüft/ benötigt hat - dieses Vorgehen ist uns völlig unklar und mit gesundem Menschenverstand nicht nachzuvollziehen.
Als "Sahnehäubchen oben drauf" gabs gleich noch eine Rechnung des Bauamtes dazu. Danach müssen wir zunächst erstmal einen Vorschuss von knapp 600 EUR überweisen, dass das Bauamt überhaupt unseren Antrag weiter bearbeitet. Geschieht dies nicht, so gilt unser Antrag als zurückgezogen... Das nennen wir wirklich kundenfreundlich! :-/
Um keinen Tag verstreichen zu lassen fuhren wir am Dienstagnachmittag nach Feierabend wie von der Tarantel gestochen ins Bauamt, denn es war der einzige Tag, an dem Kundenverkehr zugelassen ist. Nur blöd, dass unsere Bearbeiterin genau an diesem Tag nicht da war. Wir haben uns dennoch von einer anderen Kollegin die Sachlage erklären lassen. Nachdem wir dort nochmals alle Punkte besprechen konnten, wurde uns klar, dass wir nur bedingt Einfluss auf die Beseitigung dieser Mängel nehmen können. In solchen Momenten ist es sehr schwer, nicht den Mut zu verlieren...
Den Mittwoch haben wir dann genutzt um so viele Telefonate wie möglich zu führen und einiges in die Wege zu leiten.
Für uns ist die aktuelle Situation derzeit schlichtweg zermürbend. Am Dienstag wollten wir die Finanzierung fest machen sowie den Kaufpreis für das Grundstück überweisen, was nicht passiert ist. Insofern ist für uns nun alles schwebend, die Fristen laufen uns davon. Eine Küche will angezahlt und das Kaminstudio beauftragt werden. :-(
Da wir inzwischen mit mehr als 20.000 € in Vorleistung gegangen sind, führt für uns kein Weg an einer Baugenehmigung vorbei.
Wir hoffen, ggf. mit einer Fristverlängerung, die fehlenden Angaben/ Unterlagen zeitnah beibringen zu können und hoffen anschließend auf eine schnelle Bearbeitung im Bauamt. Drückt uns bitte die Daumen, dass der Traum vom eigenen Haus nicht zum Alptraum wird.
Nachdem wir letzte Woche nach Abgabe des Bauantrages sowie Abschließen der Versicherungen guter Dinge waren, sieht die Welt seit Dienstag wieder ganz anders aus. An diesem Tag wollten wir unseren Kaufpreis für das Grundstück überweisen sowie die Finanzierung bei der Bank fest machen. Kurz vor Feierabend erhielten wir einen Anruf von unserer Architektin Frau Troge, die sich danach erkundigte, ob wir unsere Post schon gelesen hätten. Da wir noch auf Arbeit waren, war dies nicht der Fall. Frau Troge klärte uns auf, dass das Bauamt uns den Eingang unseres Antrages zwar bestätigt hatte, die Weiterbearbeitung und damit verbunden auch die Erteilung einer Baugenehmigung jedoch von der Beseitigung 4 festgestellter Mängel abhängig macht.
Konkret handelt es sich dabei um folgende Punkte:
1.) das Aufzeigen der Anbindung des Grundstücks an eine öffentliche Verkehrsfläche
-- Dies kann der Vermesser durch Änderungen im Lageplan deutlich machen. Frau Troge hat hier schnell gehandelt und nach einer Lösung gesucht. Wir hoffen, dass das Bauamt dies auch so akzeptieren wird.
2.) den Nachweis des Miteigentums an der Privatstraße erbringen
-- Auch dies können wir durch Vorlage des Grundstückskaufvertrages in Kopie sowie des Anschreibens vom Notar an das Grundbuchamt nachweisen. Nach mündlicher Auskunft sollte dem Bauamt dies genügen.
3.) Nachweis einer Wendemöglichkeit für die Feuerwehr, da unser Haus mehr als 50 m von einer öffentlichen Fläche entfernt liege.
-- bitte was? Wir waren ratlos! Nachgefragt und uns belesen haben wir dann erfahren, dass eine Wendemöglichkeit für die Feuerwehr hätte im Lageplan nachgewiesen werden müssen, da die Straße vom Bauamt als Sackgasse aufgefasst wurde. Laut genehmigtem B-Plan ist keine Wendemöglichkeit vorgesehen, da die Straße keine Sackgasse ist.
Die Lösung könnte (und wird hoffentlich) jetzt so aussehen, dass der Vermesser kenntlich macht, dass es sich nicht um eine Sackgasse handelt. Weiterhin werden die Verkäufer für das hinter dem Bauareal angrenzende Grundstück (deren Eigentümer sie ebenfalls sind) ein Feuerwehrzufahrtsrecht für den Landkreis eintragen lassen. Damit kann und darf die Feuerwehr von einer zur anderen öffentlichen Straße durchfahren und es wird keine Wendemöglichkeit benötigt. Es ist jedoch Wahnsinn, wie viele Telefonate hier geführt werden mussten um dies - zeitnah - in die Wege zu leiten.
4.) eine Baugenehmigung für die Straße in Kopie ausgehändigt werden soll.
-- wieder Ratlosigkeit auf unserer Seite! Die Straße ist seit Monaten(!) fertiggestellt, inkl. Erschließung mit Wasser, Abwasser, Strom, Gas und Telekom. Nach unzähligen Telefonaten haben wir inzwischen Kontakt zum Planungsbüro aufbauen können, welches den Straßenbau damals betreute. Da die Straße eine Privatstraße ist, müsste eigentlich keine Baugehmigung beantragt werden. Jedoch ist die Fahrbahn breiter als 4 m, so dass eine Baugenehmigung hätte beantragt werden müssen, was jedoch zu dieser Zeit versäumt wurde.
Uns wurde für die Ausräumung der o.g. Mängel eine Frist von ganzen 7(!) Werktagen als letzte(!) Frist gesetzt. Ganz zu schweigen davon, dass der Termin des Fristablaufs auf den Ostermontag fällt. Dass davor noch der Karfreitag kommt, der ebenso ein Feiertag ist, müssen wir ja nicht erwähnen. Wir standen danach erst einmal unter Schock.
Der Knüller war jedoch, dass bereits 2 Bauvorhaben im gleichen B-Plan-Gebiet im Gange sind und wir als Nummer 3 im Bunde nun auf einmal Nachweise bringen sollen, die das Bauamt vorher nicht geprüft/ benötigt hat - dieses Vorgehen ist uns völlig unklar und mit gesundem Menschenverstand nicht nachzuvollziehen.
Als "Sahnehäubchen oben drauf" gabs gleich noch eine Rechnung des Bauamtes dazu. Danach müssen wir zunächst erstmal einen Vorschuss von knapp 600 EUR überweisen, dass das Bauamt überhaupt unseren Antrag weiter bearbeitet. Geschieht dies nicht, so gilt unser Antrag als zurückgezogen... Das nennen wir wirklich kundenfreundlich! :-/
Um keinen Tag verstreichen zu lassen fuhren wir am Dienstagnachmittag nach Feierabend wie von der Tarantel gestochen ins Bauamt, denn es war der einzige Tag, an dem Kundenverkehr zugelassen ist. Nur blöd, dass unsere Bearbeiterin genau an diesem Tag nicht da war. Wir haben uns dennoch von einer anderen Kollegin die Sachlage erklären lassen. Nachdem wir dort nochmals alle Punkte besprechen konnten, wurde uns klar, dass wir nur bedingt Einfluss auf die Beseitigung dieser Mängel nehmen können. In solchen Momenten ist es sehr schwer, nicht den Mut zu verlieren...
Den Mittwoch haben wir dann genutzt um so viele Telefonate wie möglich zu führen und einiges in die Wege zu leiten.
Für uns ist die aktuelle Situation derzeit schlichtweg zermürbend. Am Dienstag wollten wir die Finanzierung fest machen sowie den Kaufpreis für das Grundstück überweisen, was nicht passiert ist. Insofern ist für uns nun alles schwebend, die Fristen laufen uns davon. Eine Küche will angezahlt und das Kaminstudio beauftragt werden. :-(
Da wir inzwischen mit mehr als 20.000 € in Vorleistung gegangen sind, führt für uns kein Weg an einer Baugenehmigung vorbei.
Wir hoffen, ggf. mit einer Fristverlängerung, die fehlenden Angaben/ Unterlagen zeitnah beibringen zu können und hoffen anschließend auf eine schnelle Bearbeitung im Bauamt. Drückt uns bitte die Daumen, dass der Traum vom eigenen Haus nicht zum Alptraum wird.
Donnerstag, 3. April 2014
Versicherungen abgeschlossen
[Samstag, 29.03.2014]
Am heutigen Samstag haben wir uns das zweite Mal mit unserem Versicherungsberater getroffen, um die notwendigen Versicherungen abzuschließen. Bei einem ersten Treffen wurde darüber geredet, welche Versicherungen es für die Bauphase sowie danach gibt und welche davon zu empfehlen bzw. sogar unerlässlich sind.
Neben einer Bauleistungsversicherung haben wir auch eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abgeschlossen. Die zusätzliche Wohngebäudeversicherung beinhaltet eine auf 2 Jahre begrenzte Feuerrohbauversicherung. Bei den Versicherungen waren jeweils die reinen Baukosten (Kosten für die Errichtung des Hauses + Garage) relevant.
Zusätzlich haben wir uns für eine Risikolebensversicherung entschieden, um die monatliche Rate abzusichern.
Am heutigen Samstag haben wir uns das zweite Mal mit unserem Versicherungsberater getroffen, um die notwendigen Versicherungen abzuschließen. Bei einem ersten Treffen wurde darüber geredet, welche Versicherungen es für die Bauphase sowie danach gibt und welche davon zu empfehlen bzw. sogar unerlässlich sind.
Neben einer Bauleistungsversicherung haben wir auch eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abgeschlossen. Die zusätzliche Wohngebäudeversicherung beinhaltet eine auf 2 Jahre begrenzte Feuerrohbauversicherung. Bei den Versicherungen waren jeweils die reinen Baukosten (Kosten für die Errichtung des Hauses + Garage) relevant.
Zusätzlich haben wir uns für eine Risikolebensversicherung entschieden, um die monatliche Rate abzusichern.
Abonnieren
Posts (Atom)












